| | Aus der Redaktion: Aktuelle Entscheidungen Hier finden Sie die neuesten Entscheidungen aus der Rubrik "Aktuell" des anstehenden FamRB-Heftes: BGH: Anspruchsberechtigung allein des rechtlichen Vaters nach § 1598a Abs. 1 Satz 1 BGB Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu. Eine Fälschung des Personenstandsregisters oder der Geburtsurkunde des Kindes begründet keine rechtliche Vaterschaft. BGH, Beschl. v. 26.7.2017 - XII ZB 125/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Herabsetzung des Anspruchs auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung a) Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspflichtigen Ehegatten grundsätzlich auch den Anspruch des anderen Ehegatten gegen den Versorgungsträger auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung. b) Wurde die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Nettobetrag vereinbart, so ist der Teilhabeanspruch in eine Bruttorente umzurechnen, die dem Berechtigten den vereinbarten Nettobetrag sichert. BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 486/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Bewertung der (Un-)Geeignetheit eines Bevollmächtigten a) Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364). b) Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich nicht auf eine Bewertung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Fortführung von BGH v. 17.2.2016 - XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704). BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 141/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Beachtlicher Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (im Anschluss an BGH v. 14.1.2015 - XII ZB 352/14, FamRZ 2015, 648). BGH, Beschl. v. 19.7.2017 - XII ZB 57/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Erbrecht vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder Zum Erbrecht vor dem 1.7.1949 geborener nichtehelicher Kinder, hier: teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes (ZwErbGleichG). BGH, Beschl. v. 12.7.2017 - IV ZB 6/15 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Unbilligkeit der Einbeziehung laufender Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich a) Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusglG ist auf betriebliche Invaliditätsversorgungen (hier: Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Direktversicherung) weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar. b) § 28 VersAusglG ist aber ein allgemeiner und über den Bereich der Privatvorsorge hinausgreifender Rechtsgedanke dahingehend zu entnehmen, dass die Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich grundsätzlich unbillig erscheint, wenn und soweit der ungekürzte Ausgleich dazu führt, dass dem ausgleichsberechtigten Ehegatten bei eigener fortbestehender Erwerbsfähigkeit der gesamte Ausgleichswert vollständig für die Altersversorgung zur Verfügung steht, während das bei der ausgleichspflichtigen Person verbleibende Anrecht (auch) die Zeit seiner Invalidität bis zum Erreichen der Altersgrenze mit abdecken muss; dieser Rechtsgedanke ist bei der Abwägung nach § 27 VersAusglG in besonderem Maße zu berücksichtigen. BGH, Beschl. v. 21.6.2017 - XII ZB 636/13 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Einrichtung der Betreuung mit anderen als gewünschtem Betreuer Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an BGH v. 26.4.2017 - XII ZB 100/17, FamRZ 2017, 1157 und BGH v. 7.12.2016 - XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473). BGH, Beschl. v. 21.6.2017 - XII ZB 237/17 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. BGH: Qualifikation des vereinfachten Klauselerteilungsverfahrens nach AUG als Familienstreitsache a) Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vorschriften des Auslandsunterhaltsgesetzes, welches der Ausführung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Unterhaltsentscheidungen auf unionsrechtlicher oder staatsvertraglicher Grundlage dient, ist kraft verfahrensrechtlichen Zusammenhangs Unterhaltssache und damit Familienstreitsache. b) Unbeschadet der Qualifikation des Klauselerteilungsverfahrens als Familienstreitsache hängt die Zulässigkeit einer Beschwerde nach § 43 AUG nicht von einer fristgebundenen Beschwerdegründung ab; § 117 Abs. 1 FamFG ist nicht anwendbar. BGH, Beschl. v. 31.5.2017 - XII ZB 122/16 Zum Volltext, der auf der BGH-Homepage veröffentlicht ist, kommen Sie hier. 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