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14. Jahrgang - Nr. 8 vom 3. August 2017 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie: Organisationsausschuss Presse gibt den Weg frei: IVW weitet Auflagenkontrolle auf Vertrieb von ePaper-Ausgaben in Hotels, auf Kreuzfahrtschiffen und in Reisebussen aus Ergänzung der Praxisregel zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben Rascher Wechsel von Papier- und PDF-Formular angeraten: Meldung der Quartalsauflagen ab Frühjahr 2018 nur noch per Internet möglich Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Termine der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Organisationsaussschuss Presse gibt Weg frei:IVW weitet Auflagenkontrolle auf Vertrieb von ePaper-Ausgaben in Hotels, auf Kreuzfahrtschiffen und in Reisebussen ausDer Organisationsausschuss Presse hat am 19. Juli im schriftlichen Umlaufverfahren den Beschluss gefasst, die IVW-Verfahren zur Kontrolle der Quartals- und Heftauflagen abermals auf weitere Vertriebskanäle für elektronische Ausgaben von Pressetiteln auszudehnen.Ab sofort können Verlage in ihren Auflagenmeldungen an die IVW auch die Anzahl der ePaper-Exemplare aufnehmen, die an die Betreiber von Hotels, Kreuzfahrtschiffen und Reisebussen verkauft und an deren Kunden abgegeben werden. Hierfür verabschiedete das IVW-Gremium zu den ePaper-Regularien ergänzend ausführliche Durchführungsbestimmungen. Erst im vergangenen Herbst und Frühjahr hat die IVW die Zählung elektronischer Bordexemplare und der Verkäufe aus ePaper-Flaterates für die Meldung von Quartals- und Heftauflagen geregelt. Grundvoraussetzungen für die Erhebung und Meldung der über Hotels, Kreuzfahrtschiffe und Reisebusse verbreiteten ePaper-Exemplare sind der Verkauf von Zugangsrechten zu ePaper-Ausgaben an den Betreiber des Hotels, Kreuzfahrtschiffs bzw. Reisebusses, ein räumlich, technisch und zeitlich klar abgegrenzter Bereich, in dem das ePaper bereitgestellt wird und ein exklusiver Kreis von Kunden, denen das ePaper während ihres Aufenthalts zur Abnahme auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop angeboten wird. Die getroffenen Regeln gelten nur für die genannten Bereiche der Touristikbranche und sind ausdrücklich nicht auf andere Branchen und Einrichtungen (wie z.B. Cafés oder Lesesäle) übertragbar. Meldefähig sind ausschlieÃlich die ePaper-Exemplare, auf die Kunden nachweislich aktiv zugegriffen haben. Alle weitergehenden Informationen sind im Abschnitt 5.2. des aktuellen "Regel-Leitfadens IVW-Auflagenkontrolle" enthalten. Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert:
Alle Korrekturen Ergänzung der Praxisregel zur Ausweisung von ePaper-LokalausgabenDie bisherige Praxisregel zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben wurde ergänzt: Verlage, die an dem zum 1. Quartal 2017 geänderten Verfahren teilnehmen wollen, müssen einen formlosen Antrag an die IVW richten. Diesem Antrag sind die geänderten Bezugsbedingungen sowie entsprechende Belegexemplare beizufügen.Die Details zur Ausweisung von ePaper-Lokalausgaben stehen im Abschnitt 5.3.3. des aktuellen "Regel-Leitfadens IVW-Auflagenkontrolle. Rascher Wechsel von Papier- und PDF-Formular angeratenMeldung der Quartalsauflagen ab Frühjahr 2018 nur noch per Internet möglichBei der Erhebung der Auflagen für das 2. Quartal 2017 hat eine weiter gewachsene Anzahl von Verlagen das internetbasierte Verfahren für die Meldung der Quartalsauflagen ihrer Presseerzeugnisse genutzt: Von 845 Verlagen wurden zu 5.583 Titeln und Anzeigenbelegungseinheilten (ABE) die Quartalsauflagen online gemeldet.Aktuell setzen bei der IVW noch 62 Verlage mit 178 Titeln/ABE die Papiervordrucke sowie 116 Verlage mit 490 Titeln/ABE die PDF-Formulare des zunehmend störanfälligen elektronischen Meldeverfahrens zur Ãbermittlung der Auflagen ein. Die Geschäftsstelle der IVW ruft die verbliebenen âPapier- und PDF-Melderâ unter den Mitgliedsverlagen dazu auf, nun rasch - am besten noch für die nächste Erhebung der Quartalsauflagen für 3/2017 - zum internetbasierten Meldeverfahren zu wechseln. Der Parallelbetrieb von drei Ãbermittlungswegen wird mit Meldeschluss für die Quartalsauflagen 4/2017 im Januar 2018 enden. Beginnend mit der Erhebung für das 1. Quartal 2018 ist dann die internetbasierte Meldung der Quartalsauflagen 2018 für alle Verlage verpflichtend. Weiterführende Links: So funktioniert das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Anmeldeformulare für IVW-Mitgliedsverlage und Verlagsdienstleister: Umstellung von der Papiermeldung auf das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Umstellung vom elektronischen auf das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Kontakt: Erika Holtschmidt Tel: +49 30 590099-731 E-Mail: support@ivw.de 08.08.2017, Dienstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten Juli 2017, Digital 11.08.2017, Freitag Herausgabe Nachtrag Besucherfrequenzverzeichnis, Kino 14.08.2017, Montag Meldeschluss für Juli 2017, Paid Content 08.09.2017, Freitag Veröffentlichung der Nutzungsdaten August 2017, Digital 14.09.2017, Donnerstag Meldeschluss für August 2017, Paid Content 25.09.2017, Montag bis 29.09.2017, Freitag Versand der Meldeformulare 3. Quartal 2017 / Freischaltung der Online-Melde-Plattform, Print Quartalsauflagen 29.09.2017, Freitag Meldeschluss EDA, Print EDA Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Michael Schallmeyer (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
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