| | Neues vom MietRB: Neues vom MietRB Am 5. August 2017 erscheint die neue Ausgabe des MietRB (Heft 8/2017). Lesen Sie darin neueste, für Sie aufbereitete Entscheidungen und Beiträge für die Praxis, z.B.: Richter am LG Andrik Abramenko § 15 FAO Selbststudium: Flüchtlinge und Asylbewerber in Miet- und Eigentumswohnungen Angesichts knapper Möglichkeiten, für so viele Personen in so kurzer Zeit Wohnraum zu verschaffen, werden viele Flüchtlinge mittlerweile nicht mehr in dafür vorgesehenen Unterkünften, sondern in Miet- und Eigentumswohnungen untergebracht. Es ist leicht nachvollziehbar, dass diese Praxis erhebliche Probleme aufwerfen kann, wenn die Nachbarn auf einmal mit Bewohnern aus einem fremden Kulturkreis in einer vergleichsweise stark belegten Wohnung konfrontiert werden, wobei zugleich die Fluktuation weit höher ist als bei "gewöhnlichen" Mietern. Daher wird im aktuellen Beitrag untersucht, welche Duldungspflichten und Abwehransprüche von Vermietern, Miteigentümern und Mitmietern bei der Überlassung von Räumlichkeiten an Asylbewerber bestehen. Richter am KG Dr. Oliver Elzer Die Aufgaben des Verwalters bei einer Anfechtungsklage im Erkenntnisverfahren Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, welche Aufgaben den Verwalter bei der Erhebung einer Anfechtungsklage für die beklagten Wohnungseigentümer treffen, soweit es um das Erkenntnisverfahren geht. Die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer (Anfechtungsklage) ist nach § 46 Abs. 1 S. 1 WEG gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten und wird allein unter den Wohnungseigentümern ausgefochten. Ungeachtet dessen treffen - aus verschiedenen Gründen - den Verwalter der entsprechenden Wohnungseigentumsanlage eine ganze Reihe von Pflichten: Diese Pflichten fangen bei der Zustellung der Anfechtungsklage an; weiter muss der Verwalter die Wohnungseigentümer von der Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage, aber auch später von Zustellungen unterrichten. Zentral ist die Pflicht des Verwalters, die Anfechtungsklage auf Seiten der beklagten Wohnungseigentümer zu führen oder führen zu lassen. Schließlich wird zur Abrundung auch auf die Finanzierung der Verteidigung und auf Sondervergütungen im Zusammenhang mit einer Anfechtungsklage geblickt. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MietRB klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (3 Ausgaben inkl. App + 3 Monate Testzugang kostenlos) klicken Sie bitte hier. | | |