wenn heute in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien starten, können Urlauber aktuelle Infos zur Reise über die erweiterte aktualisierte Zoll-App erhalten. Was für die Erstellung und Abgabe von länderbezogenen Berichten im Sinne des § 138a AO gilt, hat das BMF mit Schreiben vom 11.7.2017 (IV B 5 - S 1300/16/10010 :002 (2017/0558036)) veröffentlicht. Vertiefende Kommentierungen zum sog. Country-by-Country Reporting lesen Sie im Handbuch Internationale Verrechnungspreise. Mit der "Besteuerung elektronischer Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht - Teil I" beschäftigt sich Dipl.-Finw. (FH) Christian Grebe in UStB 2017, 212 (Heft 07). Im ersten Teil geht er auf den Steuersatz für elektronisch erbrachte Dienstleistungen sowie das MOSS-Verfahren ein. Im zweiten Teil werden umsatzsteuerrechtliche Besonderheiten bei elektronischen Diensten wie Amazon-Marketplace, eBay, PayPal, YouTube und App-Stores beleuchtet und den Einsatz von Bitcoins eingegangen. Frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines kostenlosen Probeabos. Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung sind die wesentlichen Felder, in denen die DATEV eG ihre Mitglieder und deren Kunden bei der digitalen Transformation unterstützt. Anlässlich der Jahrespressekonferenz am 7.7.2017 konnte der Vorstandsvorsitzende Dr. Robert Mayr ein positives Resümee über die bisherige Entwicklung des Strategiepakets "DATEV 2025" ziehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/jpk. Mit besten Grüßen zu den Sommerferien Thorsten Kunde P.S.: Wie sich der "Gesellschafterstreit in GmbH und GmbH & Co. KG" steuerlich und prozessual auswirkt, erfahren Sie am 13.9.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |