EuGH 17.4.2018, C-195/17 u.a. Wilder Streik befreit Fluggesellschaft nicht von der Pflicht zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung oder -annullierung Ein "wilder Streik" des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, sind Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. [EuGH PM Nr. 49 vom 17.4.2018] | |
| BGH 22.3.2018, VII ZR 71/17 Vertrag über Werbeplatzierung auf einer Website unter einer bestimmten Domain stellt einen Werkvertrag dar Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren. Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist. BGH 27.2.2018, VI ZR 109/17 Zum grob anstößigen (Direkt-)Anspruch gegenüber einem Kfz-Haftpflichtversicherer Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl der eine Täter als Beifahrer des entwendeten Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der verletzte Täter nach § 242 BGB daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch gem. § 3 Nr. 1 PflVG a.F. direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen. BGH 19.1.2018, V ZR 273/16 Mitwirkungspflichten bei der Entstehung einer Grunddienstbarkeit Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber zur Bestellung eines beschränkten dinglichen Rechts an seinem Grundstück verpflichtet hat, muss jedenfalls vor Eintritt der Verjährung des Rechtsverschaffungsanspruchs bei späteren Verfügungen über das Grundstück prüfen, ob die bewilligte Belastung in das Grundbuch eingetragen wurdet, und, wenn das noch nicht geschehen ist, die Verfügungen so gestalten, dass Eintragung des bewilligten Rechts möglich bleibt und nicht im Belieben eines Dritten steht. OLG Karlsruhe 20.2.2018, 12 U 40/17 Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen nur bei wesentlicher Beeinträchtigung Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn durch die Lichtimmissionen nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des eigenen Grundstücks vorliegt. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit können die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herangezogen werden. [Justiz Baden-Württemberg online] | |
| LG Hamburg 24.1.2018, 416 HKO 196/17 Bloße Äußerung einer Rechtsansicht stellt keine irreführende Handlung dar Stützt ein Unternehmer seine Kündigung gegenüber dem Verbraucher auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage, handelt es sich nicht um eine irreführende Handlung, sondern um eine bloße Äußerung einer Rechtsansicht. Die Aussage beinhaltet weder eine Tatsache, die objektiv nachprüfbar ist, noch beinhaltet sie eine Irreführung über die Rechte des Verbrauchers. |