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Sehr geehrte Damen und Herren, die InsVV selbst besteht zwar lediglich aus 20 Paragrafen. Eine überschaubare Materie meinen Sie daher? Keinesfalls. Die Rechtsprechung und die Literatur sind voll von unterschiedlichen Ansichten betreffend die Auslegung der Bestimmungen, denn kaum ein Rechtsgebiet ist mehr in Bewegung als das Gebiet insolvenzrechtlicher Vergütung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ist die neue Fassung des § 58 Abs. 1 Satz 3 GKG damit nur anzuwenden auf Kosten, die nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung fällig werden? In sogenannten Altfällen ist die Rechtslage jedenfalls umstritten. Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen erfahren Sie in unserem aktuellen Juni- Spezialreport „InsVV – was gibt es Neues an der Vergütungsfront?“ und unserem Top-Praxishandbuch Insolvenzrecht. Testen Sie jetzt 14 Tage kostenlos und sichern Sie sich 50% Rabatt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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