Sehr geehrter Herr Do, die Schätzung von Einnahmen durch den Fiskus - das Thema ist nicht zum ersten Mal Inhalt dieses Newsletters. Die Zahl von Gerichtsentscheidungen hierzu zeigt aber auch die große Relevanz für Ihre Mandanten. Gerade Mängel bei Kassensystemen und Buchführung sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Der BFH hat hierzu seine Rechtsprechung weiter konkretisiert. Dabei steht v.a. der von Finanzämtern gerne erhobene (Un-)Sicherheitszuschlag im Fokus. Unser Newsletter erläutert die geltenden Grundsätze genauer! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |