Hartz IV-Aufstocker: Wer zahlt die Fahrtkosten zur Arbeit? Wer mit Hartz IV aufstocken muss, dreht jeden Euro zwei mal um. Sonst müssten die Betroffenen keine zusätzlichen Hartz IV Gelder beantragen. Manche Arbeitgeber zahlen Pendlerpauschalen an ihre Arbeitnehmer aus. Die Jobcenter rechnen aber solche Pauschale als Einkommen an und ziehen den Betrag von den Hartz IV Leistungen ab. Aber ist das auch rechtens? Eine Leserin fragte, warum ihr Jobcenter die Pendlerkosten, die vom Arbeitgeber erstattet werden, als Einkommen anrechnet. Sie selbst verdiene 350 Euro im Monat. Weil sie aber eine weitere Strecke mit dem PKW zur Arbeit fahren müsse, erstattet der Arbeitgeber die Fahrtkosten. Doch das Jobcenter rechnet das Kilometergeld als Einkommen an. Mehr anzeigen |