Getrennt schlafen und essen reicht für Auflösung der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft? Eheleute, Lebenspartner, Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zum Beispiel Wohngemeinschaften, und Kinder unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, bilden jeweils eine Bedarfsgemeinschaft. Alle in einer Bedafsgemeinschaft lebenden Menschen werden bei der Ermittlung der Leistungsansprüche mitberücksichtigt, sobald eine dieser Personen Hartz IV beantragt. Dieser Zusammenhang kann nur aufgelöst werden, sofern diese dauerhaft getrennt leben. Mehr anzeigen |