Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser Heute eine kurze «Travel ius» dafür umso wichtiger. Datenschutz spielt in der Schweiz ein stiefmütterliches Dasein – das muss aber nicht sein. Der Bericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zeigt dies. Nehmen Sie den Datenschutz ernst. Viel Vergnügen mit "Travel ius" Rolf Metz, Rechtsanwalt ________________________________________________________________________ Sie dürfen diesen Newsletter gerne an interessierte Leserinnen und Leser weiterleiten, hier kann man «Travel ius» abonnieren /. Wer den Newsletter als PDF-Datei downloaden möchte, hier der Link. Wir beraten Sie in Fragen des Datenschutzes, Gestaltung von Websites und E-Mails, Webshops und das Bundesgesetz über Pauschalreisen, Reisebedingungen und allem rund ums Reisebüro. ________________________________________________________________________
| 1. Ein Schuss vor den Bug - Datenschutz ernst nehmen Entspricht Ihre Datenschutzerklärung dem neuen Datenschutzgesetz? Seit dem 1. Sep-tember 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz. Dieses sorgt für mehr Transparenz und Schutz der persönlichen Daten.
Wir in der Schweiz gehen mit Datenschutz in der Regel etwas «grosszügig» um. Doch das Da-tenschutzgesetz ist kein «zahnloser Tiger», der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB hat im neuen Recht erheblich mehr Kompetenzen als früher.
Wie das konkret aussehen kann, zeigt eine soeben publizierte Untersuchung gegen die Di-gitec Galaxus AG.
Eine Kundin ist beim EDÖB vorstellig geworden und hat die Datenschutzbestimmung von Digitec Galaxus AG beanstandet. Weitere Kund*innen zogen nach. Der EDÖB hat eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet, der Schlussbericht umfasst 39 Seiten (das Verfahren ging noch nach altem Recht, was hier aber keine Rolle spielt).
Quintessen des Abschlussberichtes:
Es wurden insbesondere • mangelnde Transparenz bei der Datenschutzerklärung moniert, • dass Daten gesammelt werden, die es eigentlich nicht braucht ("Daten auf Vorrat") • und die fehlende Möglichkeit als «Gast» einzukaufen.
Das Beispiel zeigt, dass Kunden und Kundinnen durchaus sensibel betreffend Datensam-meln sind und sich auch entsprechend zu helfen wissen ( EDÖB).
Man sollte nicht Daten auf «Vorrat» sammeln, nur solche, dies es wirklich braucht. Und die Besucher Ihrer Website resp. Ihre Kunden und Kundinnen sind transparent über den Datenschutz zu informieren.
Das heiss auch, Datenschutz ist ernst zu nehmen. Prüfen Sie ob Ihre Datenschutzerklärung und die Website usw., den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Hier geht es zur Pressemitteilung vom 17. April 2024, und wer den ganzen Bericht lesen möchte, findet diesen hier . |
| Mit freundlichen Grüssen Ihr Rolf Metz
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