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| | die deutsche Mitbestimmung ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der EuGH in seiner am gestrigen Tage ergangenen Entscheidung festgestellt. Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstoße nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das BMF hat am 17.7.2017 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht. Es enthält grundsätzliche Aussagen zur materiell-rechtlichen Beurteilung von Cum/Cum-Transaktionen und veranschaulicht anhand von Praxisbeispielen mögliche Cum/Cum-Gestaltungen und ihre steuerlichen Folgen. Erfahren Sie außerdem mehr zu dem EuGH-Schlussantrag von Generalanwalt Bobke zur Zuständigkeit nationaler Gerichte für Klagen juristischer Personen wegen Online-Verleumdung. Viele Grüße aus Köln Katharina Melkko AG-Redaktion P.S.:Wie sich der "Gesellschafterstreit in GmbH und GmbH & Co. KG" steuerlich und prozessual auswirkt, erfahren Sie am 13.9.2017 in Köln. Für weitere Informationen bzw. Ihre Anmeldung klicken Sie bitte hier! |
Verlagsangebot
| | Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV: | | |
Verlagsangebot Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto in Folge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche in Folge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung. [BFH, Urt. v. 18.5.2017 - IV R 36/14] | |
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Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG und Anzeigepflicht 1. Ein Gesellschafter ist neu i.S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen aufstockt. Er verliert grunderwerbsteuerrechtlich die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren. 2. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a GrEStG erfasst auch die Aufstockung der Beteiligungsquote eines neuen Gesellschafters. [BFH, Urt. v. 17.5.2017 - II R 35/15] | |
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Rechtsprechung: Steuerrecht BFH: Gewinngemeinschaftsvertrag als Mitunternehmerschaft 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S.d. § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich ‑ bejahend oder verneinend ‑ im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. 2. Die Zulassung einer "Querorganschaft", die eine Ergebniskonsolidierung im Gleichordnungskonzern ermöglichen würde, ist nicht aus unionsrechtlichen Gründen geboten. [BFH, Urt. v. 22.2.2017 - I R 35/14] | |
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Verlagsangebot Meldungen: EuGH 18.7.2017, C‑566/15 Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Der Ausschluss der außerhalb Deutschlands beschäftigten Arbeitnehmer eines Konzerns vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft verstößt nicht gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. [EuGH Pressemitteilung vom 18.7.2017] |
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Meldungen: BMF, Schreiben vom 17.7.2017, IV C 1 - S 2252/15/10030 :005 Am 17.7.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl. 2016 I, 1324) ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Cum/Cum-Transaktionen veröffentlicht. [Bundesfinanzministerium.de] |
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Meldungen: FG Düsseldorf 27.6.2017, 6 K 896/17 K,G Der BFH hat schon mehrfach entschieden, dass der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA (hier nach Art. IV DBA Großbritannien vom 26.11.1964) eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten (hier: nach § 1 Abs. 1 AStG) nur dann ermöglicht, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: der Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält. |
Meldungen: EuGH-Generalanwalt, 13.7.2017, Rs C-194/16 Am 13.7.2017 hat der Generalanwalt Bobek am EuGH in seinem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass eine juristische Person, die einen Schaden wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen im Internet geltend macht, in dem Mitgliedstaat der EU Klage erheben kann, in welchem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet. Dies gelte für den gesamten geltend gemachten Schaden. [EuGH PM Nr. 78/17 vom 13.7.2017] |
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Literatur Die nächste Ausgabe der GmbHR (15/2017) erscheint am 1.8.2017. Eine Vorschau finden Sie im nächsten Wochenüberblick. Die nächste Ausgabe der AG (15/2017) erscheint am 5.8.2017. |
Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht informiert über folgende Fortbildungsangebote und Veranstaltungen Fortbildung im Selbststudium für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Die DAV-Plattform für die Fortbildung im Selbststudium www.faocampus.de bietet den Mitgliedern der AG Handels- und Gesellschaftsrecht eine einfache Möglichkeit der Fortbildung. Nach § 15 Abs. 4 FAO können Fachanwältinnen und Fachanwälte bis zu 5 Stunden ihrer Fortbildungspflicht im Selbststudium erfüllen, wenn hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrollen zu Fachbeiträgen aus Zeitschriften der Arbeitsgemeinschaften können deren Mitglieder unter faocampus.de absolvieren und die für den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erforderlichen Bescheinigungen ausdrucken. Für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht werden regelmäßig Beiträge in der GmbH-Rundschau als Fortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht angeboten. Aktuelle Veranstaltungen 06./07.10.2017: 12. Handels- und Gesellschaftsrechtstag, Berlin Weiterführende Links: 1.) Zur Homepage der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV 2.) Ausführliche Veranstaltungshinweise der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht |
| | Impressum Verlag Dr. Otto Schmidt KG Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Felix Hey verlag@otto-schmidt.de Amtsgericht Köln, HRA 5237 USt.-Ident-Nr.: DE 123047975 | Verantwortlich für den Inhalt: Ass. iur. Katharina Melkko, Redaktion AG RAin Lena-Marie Schauß, Redaktion GmbHR |
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