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Vereinsinfobrief Nr. 412 Ausgabe 12/2021 16.06.2021 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Ein Service von vereinsknowhow.de und bnve e.V. Eine druckfhige Version (PDF) dieses Infobriefes erhalten Sie hier. | ||||||||||||||
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3. Transparenzregister: Gebhr fr gemeinntzige Einrichtungen wird abgeschafft Im Entwurf des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes vom 31.03.2021 ist die Abschaffung der Gebhr fr gemeinntzige Einrichtungen vorgesehen. Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes beschlossen. Bisher sind Vereinigungen, die steuerbegnstigte Zwecke verfolgen, von der Gebhrenzahlung des Transparenzregisters nur befreit, wenn sie jeweils rechtzeitig einen Antrag auf Befreiung von der Gebhrenzahlung stellen. Der Antrag ist gegenber der Bundesanzeiger Verlag per E-Mail zu stellen. Der Antragsteller muss im Antrag die steuerbegnstigte Krperschaft genau benennen und ihre Antragsberechtigung, zum Beispiel durch einen Vereinsregisterauszug, nachweisen. Zum Nachweis der Steuerbegnstigung (Gemeinntzigkeit) ist der Feststellungsbescheid oder, sobald dieser vorliegt, nur der letzte Freistellungsbescheid beizufgen. Der Antrag kann fr das laufende Kalenderjahr gestellt werden. Die Bearbeitung des Antrags auf Befreiung stellt fr die Krperschaften einen brokratischen Aufwand dar, vor allem im Hinblick auf die Gebhrenhhe. Sie betrgt derzeit 4,80 Euro jhrlich. Aus diesem Grund sollen steuerbegnstigte Krperschaften von der Gebhrenerhebung befreit werden. Dann muss auch kein Antrag auf Befreiung mehr gestellt werden. Hinweis: Unklar ist, wie die Meldung der Gemeinntzigkeit knftig erfolgt. Ab 2024 wird es aber ein zentrales Zuwendungsempfngerregister geben, ber das alle gemeinntzigen Einrichtungen erfasst sind. | ||||||||||||||
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