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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung des Gebietes „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach“ (AT2213000) zum Europaschutzgebiet Nr. 15 geändert wird
Anlage C: https://share-ap.stmk.gv.at Benutzer: abt13share03 Passwort: LTE1NTc2Nz gültig bis: 14. August 2024 SFTP-Server: share.stmk.gv.at SFTP-Port: 2202 Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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