Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12830043/74835624 abrufen.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit welcher für die Landesstraße B 72 – Weizer Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Omnibusse erlassen wird
| Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier. |
|