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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Entschädigung der beauftragten Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG (Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2022-StFlUEV 2022)
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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