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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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