Verordnung des Landeshau ptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnun gszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Ein kaufsnacht“ am 12. Mai 2 017 in Gleisdorf
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 12. Mai 2017 in Gleisdorf
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-46803/2014-38
Ende der Begutachtungsfrist 20.04.2017
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at