Lesen Sie immer die Vertragsklauseln
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| | | | Das sollte jeder Gründer über Vertragsklauseln wissen Liebe Leserin, lieber Leser, Sie haben Recht: Das Lesen von staubtrockenen Vertragsklauseln ist langweilig und lästig. Dennoch dürfen Sie nicht nachlässig mit Verträgen umgehen, denn gute Vertragsbedingungen sind ein wichtiger Schlüssel für Ihren Unternehmenserfolg. Falsche Formulierungen können schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich ziehen, die Wirksamkeit steht auch bei Nichtverstehen außer Frage. Prüfen Sie deshalb immer ganz genau, worauf Sie sich einlassen. | |
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| Ein Beispiel aus der Praxis: Sie sind der Käufer beziehungsweise Auftraggeber und der Händler oder Dienstleister legt Ihnen einen fertigen Vertrag zur Unterschrift vor. Eventuell will er auch seine AGB in das Geschäft einbeziehen. Einige Gründer neigen dazu, in so einem Fall den Vertrag ungelesen zu unterschreiben. Schließlich ist mündlich alles besprochen worden und Sie wollen den Geschäftspartner nicht solange aufhalten bis Sie den Vertrag gelesen haben. Ziehen Sie eine solche Vorgehensweise nie in Betracht. Lesen Sie jeden Vertrag konzentriert und aufmerksam, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür benötigen. Achten Sie besonders auf verklausulierte Formulierungen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bei einem komplizierten Sachverhalt ist es empfehlenswert, den Vertrag mitzunehmen und komplett in Ruhe zu lesen. Bei Verständnisschwierigkeiten können Sie so einen Experten zu Rate ziehen oder die Bedeutung von Vertragsklauseln im Internet recherchieren. Ein kompetenter Ansprechpartner für Erklärungen zu Vertragsklauseln wäre beispielsweise die IHK oder HwK. Wichtige Vertragsklauseln und ihre Bedeutung Einige Vertragsklauseln werden Ihnen immer wieder begegnen. Hier 3 Beispiele mit Bedeutung: "Angebot freibleibend" oder "unverbindliches Angebot" Der anbietende Geschäftspartner möchte sich noch nicht binden. Erteilen Sie als Kunde den Auftrag, geben Sie ein wirksames Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der andere das Angebot annimmt. "Widerruf vorbehalten" Der Vertragspartner kann von seinem Angebot so lange Abstand nehmen, bis Sie es angenommen haben. Sie können also seinem Widerruf mit Ihrer Annahmeerklärung zuvorkommen, wenn Ihnen das Zustandekommen des Vertrags wichtig ist. "Zwischenverkauf vorbehalten", "Irrtum vorbehalten" oder "solange der Vorrat reicht" Solche Freizeichnungsklauseln können zweifelhaft sein. Sie gelten sogar als wettbewerbswidrig und sind somit nichtig, wenn der Verwender die angebotene Ware nicht vorrätig hält. | |
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| Ihre Iris Schuler Redaktion Gründer-Wissen | |
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Das sollte jeder Gründer über Vertragsklauseln wissen Liebe Leserin, lieber Leser,
Sie haben Recht: Das Lesen von staubtrockenen Vertragsklauseln ist langweilig und lästig. Dennoch dürfen Sie nicht nachlässig mit Verträgen umgehen, denn gute Vertragsbedingungen sind ein wichtiger Schlüssel für Ihren Unternehmenserfolg. Falsche Formulierungen können schwerwiegende Rechtsfolgen nach sich ziehen, die Wirksamkeit steht auch bei Nichtverstehen außer Frage. Prüfen Sie deshalb immer ganz genau, worauf Sie sich einlassen.
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Einige Gründer neigen dazu, in so einem Fall den Vertrag ungelesen zu unterschreiben. Schließlich ist mündlich alles besprochen worden und Sie wollen den Geschäftspartner nicht solange aufhalten bis Sie den Vertrag gelesen haben. Ziehen Sie eine solche Vorgehensweise nie in Betracht. Lesen Sie jeden Vertrag konzentriert und aufmerksam, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür benötigen. Achten Sie besonders auf verklausulierte Formulierungen. Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Bei einem komplizierten Sachverhalt ist es empfehlenswert, den Vertrag mitzunehmen und komplett in Ruhe zu lesen. Bei Verständnisschwierigkeiten können Sie so einen Experten zu Rate ziehen oder die Bedeutung von Vertragsklauseln im Internet recherchieren. Ein kompetenter Ansprechpartner für Erklärungen zu Vertragsklauseln wäre beispielsweise die IHK oder HwK.
Wichtige Vertragsklauseln und ihre BedeutungEinige Vertragsklauseln werden Ihnen immer wieder begegnen. Hier 3 Beispiele mit Bedeutung:
"Angebot freibleibend" oder "unverbindliches Angebot"Der anbietende Geschäftspartner möchte sich noch nicht binden. Erteilen Sie als Kunde den Auftrag, geben Sie ein wirksames Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der andere das Angebot annimmt.
"Widerruf vorbehalten"Der Vertragspartner kann von seinem Angebot so lange Abstand nehmen, bis Sie es angenommen haben. Sie können also seinem Widerruf mit Ihrer Annahmeerklärung zuvorkommen, wenn Ihnen das Zustandekommen des Vertrags wichtig ist.
"Zwischenverkauf vorbehalten", "Irrtum vorbehalten" oder "solange der Vorrat reicht"Solche Freizeichnungsklauseln können zweifelhaft sein. Sie gelten sogar als wettbewerbswidrig und sind somit nichtig, wenn der Verwender die angebotene Ware nicht vorrätig hält.
Ihre
Iris Schuler
Redaktion Gründer-Wissen Anzeige
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Sie sind die Schlimmsten, die der Staat je hervorgebracht hat. Sie tun freundlich und wollen doch nur eines: Ihr Geld. Sie treffen sich in abhörsicheren Räumen des Finanzamts und lesen vertrauliche Informationen, von raffgierigen Köpfen zusammengestellt, in denen haarklein steht, wie man mit welchen Tricks noch mehr Geld aus Deutschlands Unternehmen absaugen kann.
Längst geht es dem Fiskus bei Betriebsprüfungen nicht mehr darum, festzustellen, ob Sie steuerlich alles richtig machen. Es geht ihm nur noch um eines: Geld. Und dazu ist den Betriebsprüfern jedes Mittel recht. Denn jeder dieser Betriebsprüfer will in der Tabelle oben stehen. Der Tabelle, die jedes Finanzamt führt: „Welcher Betriebsprüfer hat am meisten Geld aus den Unternehmern und von den Arbeitgebern aus unserem Einzugsgebiet abgesaugt?“
In dieser dramatischen Lage, in der der Fiskus immer mehr zum durch Nichts mehr zu stoppenden Monster wird und seine Betriebsprüfer zu seinen willfährigen Ausführenden macht, müssen Sie nachrüsten und sich ebenfalls schützen!
Weil die Situation so dramatisch und der Fiskus und seine Betriebsprüfer so außer Kontrolle geraten sind, ist Information das A und O. So wie die Betriebsprüfer in ihren verschlossenen, abhörsicheren Zimmern vom Staat aufmunitioniert werden, so können jetzt auch Sie sich aufmunitonieren – mit dem vertraulichen Spezialreport „Betriebsprüfung“, der jetzt hier zum kostenlosen Download für Sie bereitsteht. Doch beeilen Sie sich:
Der Fiskus hofft, dass Sie diese Zeilen niemals lesen. Denn er will Geld. Viel Geld. IHR Geld. Schürzen Sie es, so gut es noch geht. Klicken Sie hier!
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