Sehr geehrter Herr Do, der BFH hat wieder ein Urteil zum Dauerbrenner Aufzeichnungspflichten bei Bareinnahmen gefällt. Wenn Sie Ihre Mandanten hierzu beraten wollen, muss klar sein, was überhaupt als Kasse gilt und welche Art der Aufzeichnung vorliegt. Denn daraus ergeben sich die Pflichten Ihrer Mandanten und mögliche Anforderungen an das Kassensystem. Da wird Sie die aktuelle Entscheidung interessieren, zumal der BFH zumindest bei der Schätzung dem Finanzamt widersprochen hat - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |