Wir kennen es doch alle. Es findet eine private Veranstaltung, eine Geburtstagsfeier oder ein Weihnachtsfest statt. Dann wird natürlich hier und da mal ein Bild geschossen oder ein kurzes Video aufgenommen und dieses landet dann ganz schnell bei anderen Familienangehörigen und Freunden. Da drängt sich doch die Frage auf, ob ich als Privatperson die DSGVO beachten muss oder nicht. Die Antwort findet sich in der Vorschrift zum "Haushaltsprivileg". In welchen Fällen die Haushaltsausnahme der DSGVO gilt, lesen Sie hier. Beitrag hier weiterlesen und kommentieren |