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| | | | | 24.09.2019 | Liebe Leser, seit 2004 dürfen in Deutschland rezeptpflichtige Arzneien versendet werden. In der Mehrzahl unserer Nachbarländer ist dies jedoch verboten. Das Problem für die deutschen Apotheker: Während ausländische Versandhändler nach europäischem Recht Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren dürfen, ist ihnen das nicht erlaubt. Unsere Autorin und Berlin-Korrespondentin Tina Haase hat recherchiert, was dieser Wettbewerbsnachteil für die Apotheken vor Ort bedeutet und was Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dagegen tun will. Sonnigen Dienstag! Konstanze Faßbinder PS: Welche Themen haben Ihnen gefallen, welche haben Sie weniger interessiert? Schreiben Sie gerne ein Feedback an: konstanze.fassbinder@wortundbildverlag.de |
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| | | | | Zwei internationale Auszeichnungen für die Apotheken Umschau 2019: "European Magazine of Excellence" in der Kategorie Service und "European Digital Platform of the Year". |
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