Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | herzlich willkommen zum ersten Newsletter im neuen Jahr. Welche neuen Gesetze und Regelungen 2023 auf Personalräte zukommen, haben wir in dieser Ausgabe für Sie zusammengestellt. Und: Der Urlaubsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. Die beginnt aber erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigten über den Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat, die Beschäftigten den Urlaub aber trotzdem aus freien Stücken nicht nehmen – so das BAG.
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Viel Spaß beim Informieren und alles Gute, viel Gesundheit und Glück im neuen Jahr! Franziska Kowalski REDAKTION
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Gesetzgebung Neue Gesetze – Das bringt das Jahr 2023 Das neue Jahr 2023 bringt einige Gesetzesänderungen, die auch für Personalräte von Belang sind. Welche neuen Gesetze und Regeln Sie kennen sollten, haben wir Ihnen zusammengestellt, etwa die elektronische AU-Bescheinigung oder die Homeoffice-Pauschale.
| »Der Personalrat«-Podcast Wann ist eine Pause eine Pause? Kann eine Pause wirklich eine Pause sein, wenn der Beschäftigte ständig erreichbar sein muss und seinen Dienst im Falle des Falles sofort wieder aufnehmen muss? Der Dienstherr meinte ja. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 13.10.2022 – 2 C 24.21) sah das anders.
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Urlaub BAG: Ab wann Urlaubsansprüche verjähren Die dreijährige Verjährungsfrist für den gesetzlichen Urlaub beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.
| Arbeitsunfähigkeit Krankmelden durch Boten ist erlaubt Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Krankmeldung ist gesetzlich vorgegeben (§ 5 Abs. 1 EFZG). Ein Arbeitnehmer darf sich beim Arbeitgeber aber auch über einen Boten krankmelden. Er ist nicht verpflichtet, den Vorgesetzten persönlich zu unterrichten – so das Arbeitsgericht Emden in einer aktuellen Entscheidung.
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»Der Personalrat« 7 Fakten zur Beteiligung bei Kündigungen Die Beteiligung der Personalvertretung vor einer geplanten Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Beschäftigten zu schützen. Denn: Bei Fehlern wird die gesamte Kündigung unwirksam. Rechtsanwältin Eleonora Storm klärt in Ausgabe 1/2023 von »Der Personalrat« die 7 wichtigsten Fakten.
| »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« Psychische Gefährdungsbeurteilung richtig umsetzen Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz explizit vor, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen müssen. Doch was so klar und einfach im Gesetz steht, bereitet in der Praxis nach wie vor erhebliche Probleme. »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« 1/2023 verrät wie`s geht.
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Altvater, Baden, Baunack, Berg, Dierßen, Herget, Kröll, Lenders, Noll
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Wirlitsch, Reinke, Breyer
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| | mit Wahlordnung, ergänzenden Vorschriften und vergleichenden Anmerkungen zu den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen
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| Handlungsanleitungen, Praxistipps, Prüffragen, Checklisten
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Altvater, Baden, Baunack, Berg, Dierßen, Herget, Kröll, Lenders, Noll
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BPersVG - Bundespersonalvertretungsgesetz
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mit Wahlordnung, ergänzenden Vorschriften und vergleichenden Anmerkungen zu den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen
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Wirlitsch, Reinke, Breyer
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Die wichtigsten Fragen aus der Praxis an Betriebs- und Personalräte
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Handlungsanleitungen, Praxistipps, Prüffragen, Checklisten
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Kennen Sie andere Personalräte, die sich für unseren Newsletter interessieren könnten? Empfehlen Sie uns weiter!
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