Newsletter für Betriebsräte: Dienstplan muss gerecht sein
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die Jobwechselbereitschaft der Beschäftigten bleibt hoch: Etwa vier von zehn Beschäftigten sind laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa offen für einen Arbeitgeberwechsel. Dabei bleibt das Gehalt einer der stärksten Motivatoren für die Wechselbereitschaft. Für alle, die Beschäftigte bei Kündigungen unterstützen möchten, empfehlen wir die Neuauflage unseres KSchR Kommentars für die Praxis von Däubler/Deinert (Hrsg.). Frisch aktualisiert findet Ihr dort alles Wissenswerte zum Kündigungsschutz. Mit Fokus auf die Rechte der Beschäftigten. Ihr habt die Wahl: Das Werk gibt es in Print plus Online oder als reines Online-Produkt.
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Viel Freude beim Informieren! Herzliche Grüße Leslie Schilling REDAKTION
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Karriere Viele Beschäftigte können sich Arbeitgeberwechsel vorstellen Neues Jahr – neuer Job? 37 Prozent der Beschäftigten können sich vorstellen, ihren Job zu wechsel. So das Ergebnis einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Jobnetzwerks Xing. Sorgen um den eigenen Job macht sich derzeit kaum jemand. Trotzdem wünschen sich mehr als zwei Drittel der Befragten einen langfristig sicheren Arbeitsplatz.
| Neuauflage Kündigungsschutz mit dem Fokus auf Beschäftigte Kündigungsschutz zählt zu den Kernthemen im Arbeitsrecht. Für alle, die Beschäftigten dabei kompetent zur Seite stehen möchten, empfehlen wir die Neuauflage unseres KSchR Kommentar für die Praxis von Däubler/Deinert (Hrsg.). Das Werk bietet das komplette Wissen zum allgemeinen und Sonder-Kündigungsschutz. Den Kommentar gibt es wahlweise Print plus Online oder nur Online!
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Arbeitsunfähigkeit LAG zum Beweiswert der AU-Bescheinigung Arbeitgeber können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Hierfür müssen sie aber Indizien vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken. Nicht jede Unklarheit reicht hierfür aus – so das LAG Köln.
| Arbeitszeit Dienstplan muss gerecht sein Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein.
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Aus »Computer und Arbeit« IT-Sicherheit – Was gilt für die Mitbestimmung? Cyberangriffe auf Unternehmen und Behörden nehmen stetig zu. Maßnahmen der IT-Sicherheit sind essentiell für den Schutz von Daten, aber auch für die Funktionsfähigkeit ganzer Betriebe. Betriebsräte sollten sich auskennen. Mehr dazu erfahrt Ihr in der »Computer und Arbeit« 1/2024.
| Aus »Arbeitsrecht im Betrieb« Kontrolle am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt? Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet den Arbeitgebern immer vielfältigere Methoden der Mitarbeiterüberwachung. Was ist erlaubt und wie lange können rechtswidrig erlangte Daten gegen Arbeitnehmende verwendet werden? Das beantworten Marc-Oliver Schulze und Paula Aguilar Sievers in der »Arbeitsrecht im Betrieb« 1/2024.
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Wolfgang Däubler, Olaf Deinert
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Nikolai Laßmann, Adrian Mengay, Ulrich Overbeck, Rudi Rupp
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| | NEU: Kommentar für die Praxis - inkl. Online-Zugriff auf alle Inhalte
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| Handlungsmöglichkeiten für eine aktive Informationspolitik, mit Tabellen und Übersichten
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Wolfgang Däubler, Olaf Deinert
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Kündigungsschutzrecht
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Nikolai Laßmann, Adrian Mengay, Ulrich Overbeck, Rudi Rupp
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Handbuch Wirtschaftsausschuss
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Handlungsmöglichkeiten für eine aktive Informationspolitik, mit Tabellen und Übersichten
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